| BeitragsordnungBeitragsordnung des 1. Luckenwalder Sportclub e.V. (gemäß § 5 Abs. 5 der Vereinssatzung) §1 BeitragsordnungDie Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Vereinssatzung. Sie regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen und Umlagen an den Verein. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung. §2 MitgliedsbeitragDer Mitgliederbeitrag, die Aufnahmegebühren und Umlagen werden von der Mitgliederversammlung beschlossen. Gebühren legt der Vorstand fest. Die festgesetzten Beiträge treten zum 01. Januar 2018 in Kraft. §3 BeiträgeBeiträge zahlen nachfolgende Mitglieder:
§4 EinzugDer Einzug des Mitgliedsbeitrages erfolgt grundsätzlich durch Abbuchungsverfahren in Form einer Einzugsermächtigung zum 27.02. eines jeden Jahres (nur vom Girokonto möglich) auf das Konto des 1. Luckenwalder Sportclub e.V. Bei Minderjährigen ist die Unterschrift des Erziehungsberechtigten notwendig. (§ 5.6 der Satzung des 1. LSC) §5 Festlegung der BeitragsgruppeDie Einstufung in die Beitragsgruppe wird jeweils zum Ersten des Halbjahres festgelegt. Änderungen in der Einstufung einer Beitragsgruppe und Veränderungen der Bankverbindung sind bis zum 31.01. des jeweiligen Jahres mitzuteilen. Abweichungen von diesen Regelungen können vom Vorstand in Ausnahmefällen genehmigt werden. Im Jahr des Eintritts in den Verein wird der Mitgliedsbeitrag zunächst ab dem Eintrittsmonat für den Rest des Kalenderjahres abgebucht. Im Eintrittsmonat wird immer der volle Monatsbeitrag fällig. §6 VereinseintrittIm Jahr des Eintritts in den Verein wird der Mitgliedsbeitrag zunächst ab dem Eintrittsmonat für den Rest des Kalenderjahres abgebucht. Im Eintrittsmonat wird immer der volle Monatsbeitrag fällig. Zusätzlich wird einmalig ein Aufnahmebeitrag von 10 € erhoben. §7 VereinsaustrittDer Vereinsaustritt ist nur entsprechend § 5.8 der Satzung des 1. Luckenwalder Sportclubs e.V. möglich. §8 InkrafttretenDiese Beitragsordnung tritt zum 01.01.2018 in Kraft. |
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