Beitragsordnung

Beitragsordnung des 1. Luckenwalder Sportclub e.V. (gemäß § 5 Abs. 5 der Vereinssatzung)

§1 Beitragsordnung

Die Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Vereinssatzung. Sie regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen und Umlagen an den Verein. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung.


§2 Mitgliedsbeitrag

Der Mitgliederbeitrag, die Aufnahmegebühren und Umlagen werden von der Mitgliederversammlung beschlossen. Gebühren legt der Vorstand fest. Die festgesetzten Beiträge treten zum 01. Januar 2018 in Kraft.


§3 Beiträge

Beiträge zahlen nachfolgende Mitglieder:

  1. aktive Mitglieder: Mitgliedern ab Vollendung des 18. Lebensjahres, die eine Sportart ausüben,
  2. Jugendmitglieder: Mitglieder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, passive Mitglieder:
  3. Mitglieder ab Vollendung des 18. Lebensjahres, die keine Sportart ausüben,
  4. Ehrenmitgliedern,
  5. fördernde Mitglieder: Personen, Personengesellschaften, juristischen Personen und Vereine, die einen Beitrag nach Vereinbarung zahlen und Rechte und Pflichten aus dieser Mitgliedschaft nicht in Anspruch nehmen können.
Beitragsgruppen Monatsbeitrag Jahresbeitrag
Schüler bis 12 Jahre 7,00 € 84,00 €
Jugend bis 18 Jahre 10,00 € 120,00 €
Sportschüler bis 10.Klasse
(Mitglied im Heimatverein)
5,00 € 60,00 €
Aktive und Freizeitsportler 15,00 € 180,00 €
Seniorensportler der Seniorensportgruppen 10,00 € 120,00 €
Fördermitglieder/ natürliche Personen 7,50 € 90,00 €
Aktive Kampfrichter des Vereins beitragsfrei
Ehrenmitglieder beitragsfrei


§4 Einzug

Der Einzug des Mitgliedsbeitrages erfolgt grundsätzlich durch Abbuchungsverfahren in Form einer Einzugsermächtigung zum 27.02. eines jeden Jahres (nur vom Girokonto möglich) auf das Konto des 1. Luckenwalder Sportclub e.V. Bei Minderjährigen ist die Unterschrift des Erziehungsberechtigten notwendig. (§ 5.6 der Satzung des 1. LSC)


§5 Festlegung der Beitragsgruppe

Die Einstufung in die Beitragsgruppe wird jeweils zum Ersten des Halbjahres festgelegt. Änderungen in der Einstufung einer Beitragsgruppe und Veränderungen der Bankverbindung sind bis zum 31.01. des jeweiligen Jahres mitzuteilen. Abweichungen von diesen Regelungen können vom Vorstand in Ausnahmefällen genehmigt werden. Im Jahr des Eintritts in den Verein wird der Mitgliedsbeitrag zunächst ab dem Eintrittsmonat für den Rest des Kalenderjahres abgebucht. Im Eintrittsmonat wird immer der volle Monatsbeitrag fällig.


§6 Vereinseintritt

Im Jahr des Eintritts in den Verein wird der Mitgliedsbeitrag zunächst ab dem Eintrittsmonat für den Rest des Kalenderjahres abgebucht. Im Eintrittsmonat wird immer der volle Monatsbeitrag fällig. Zusätzlich wird einmalig ein Aufnahmebeitrag von 10 € erhoben.


§7 Vereinsaustritt

Der Vereinsaustritt ist nur entsprechend § 5.8 der Satzung des 1. Luckenwalder Sportclubs e.V. möglich.


§8 Inkrafttreten

Diese Beitragsordnung tritt zum 01.01.2018 in Kraft.

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