Der 1. Luckenwalder SC lädt alle wahlberechtigten Mitglieder am 29. März 2023 zur nächsten Mitgliederversammlung ein. Nach unserer außerordentlichen Versammlung Ende letzten Jahres, möchten wir euch nun ordnungsgemäß über folgende Dinge informieren und gemeinsam mit euch abstimmen:
- Berichte des Vorstands
- Bericht des Kassenprüfers
- Wahl der Kassenprüfer
- Genehmigung Haushaltsplan
- Satzungsänderung
- Beschlussfassung über Anträge
- Ernennung von Ehrenmitgliedern
Darüber hinaus möchten wir über die Nachbesetzung zwei offener Vorstandspositionen (Öffentlichkeitsarbeit, Breitensport) diskutieren und gegebenenfalls abstimmen. Gern nehmen wir an dieser Stelle auch Vorschläge bis zur Mitgliederversammlung entgegen. Habt ihr für die Versammlung Anträge, dann reicht diese bitte bis zum 14.03.2023 ein und begründet diese. Teilnehmen können alle Mitglieder des 1. Luckenwalder Sport Clubs. Bei Abstimmungen darf ab dem 18. Lebensjahr die Stimme abgegeben werden.
Mittwoch, 29. März 2023 | Beginn 18:00 Uhr
VIP-Raum in der Fläminghalle am Ringerstützpunkt
Tagesordnung- 1. Begrüßung durch den Präsidenten
- Vorschlag und Wahl des Versammlungsleiters
- Feststellen der Beschlussfähigkeit
- Verlesen der Tagesordnung / Änderungen zur Tagesordnung
- Rechenschaftsberichte des Vorstands für 2021 + 2022
- Bericht Präsident
- Bericht Geschäftsführung incl. wesentliche Punkte des Finanzbericht 2021 + 2022 (der Komplette Bericht liegt zur Einsicht bei der Geschäftsführung vor)
- Bericht der Kassenprüfer 2020, 2021 und 2022
- Diskussion über Rechenschaftsberichte des Vorstands und Finanzen
- Entlastung des Vorstands für das Jahr 2020, 2021 und 2022
- Planung für das Jahr 2023, Beschluss Haushaltsplan 2023
- Nachbetrachtung des Abteilungsleiters Ringen/Leiter Landesstützpunkt über die Deutschen Meisterschaften und Bericht über die ringkampfsportlichen Ereignisse
- Diskussion und Beschlussfassung Nachbesetzung Vorstand
- Diskussion und Beschlussfassung über Anträge
- Diskussion und Beschlussfassung zur Satzungsänderung
- Wahl der Kassenprüfer
- Ernennung von Ehrenmitgliedern
- Sonstiges
Satzungsänderung
Folgenden Vorschlag wird der Vorstand in die Mitgliederversammlung einbringen:
Satzung alt
§ 8 Stimmrecht und Wählbarkeit
1. Mitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, besitzen Stimm- und Wahlrecht.
[…]
Satzung neu
§ 8 Stimmrecht und Wählbarkeit
1. Mitglieder, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, besitzen Stimm- und Wahlrecht. Das Stimmrecht von Mitgliedern unter 16 Jahren kann durch den Erziehungsberechtigten wahrgenommen werden. Dieser muss nicht Mitglied des Vereins sein.
[…]
Begründung
Um jüngeren Mitgliedern die Chance zu geben an Entscheidungen des Vereins mitzuwirken, soll die Altersbegrenzung auf 16. Jahre herabgesenkt werden. Damit sind Mitglieder ab dem 16. Lebensjahr bei Mitgliederversammlungen stimm- und wahlberechtigt. Zusätzlich würde der Verein dem Brandenburgischen Landes- und Kommunalwahlgesetzt folgen, in dem ebenfalls geregelt ist, dass das aktive Wahlrecht mit Vollendung des 16. Lebensjahr beginnt. Eine Änderung der Satzung hätte somit ein prominentes Vorbild. Jüngere Mitglieder sollen über den Erziehungsberechtigten in das Stimmrecht einbezogen werden, sodass auch im Sinne der jüngsten Sportler bei Mitgliederversammlungen entschieden werden kann.
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