Satzung |
1. Mitgliedschaft |
Dem Fanclub kann jede natürliche Person ab 18 Jahren, die die Regeln des Fanclubs einhält, angehören. |
|
2. Beendigung der Mitgliedschaft |
a) |
Mitglieder die den Fanclub verlassen wollen, sind verpflichtet, sich beim Vorstand abzumelden (schriftlich oder mündlich) |
b) |
Mitglieder, die vorsätzlich den Zwecken des Fanclubs zu wider handeln oder dem Fanclub durch ihr Verhalten Schaden zufügen, können ausgeschlossen werden. |
c) |
Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand und die Mitgliederversammlung. |
|
|
3. Zweck |
a) |
Der Fanclub hat die Aufgabe, die Mannschaft des „LSC" (Bundesliga - Ringen) zu unterstützen. Insbesondere Unterstützung bei Heim- und Auswärtskämpfen sowie die Werbung und Traditionspflege für den Luckenwalder Ringkampfsport. |
b) |
Der Fanclub richtet außerdem Veranstaltungen geselliger Art zur Förderung der Gemeinschaft aus (z.B. Organisation von Clubtreffen mit Sportlern, Fanturnieren und Feierlichkeiten). |
c) |
Mittel des Fanclubs dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. |
d) |
Vorstand und Mitglieder des Fanclubs sind ehrenamtlich tätig. |
|
|
4. Regeln |
a) |
Die Mitglieder sind verpflichtet, den Fanclubzweck zu fördern und alles zu unterlassen, was den Fanclub schadet. |
b) |
Ein unbedingt faires Auftreten aller Mitglieder ist Pflicht (kein Rassismus, Gewalt oder Rowdytum). |
c) |
Der Fanclub darf nicht für politische Zwecke benutzt bzw. missbraucht werden. |
|
|
5. Rechte |
a) |
Die Mitglieder genießen alle Rechte, die sich aus dieser Satzung ergeben. |
b) |
Jedes Mitglied hat Meinungs- und Mitbestimmungsrecht (Prinzip einfache Mehrheit). |
c) |
Bei Beschlüssen müssen mindestens 50 % der Fanclubmitglieder anwesend sein |
d) |
Die Mitglieder dürfen an allen Aktivitäten des Fanclubs teilnehmen. |
|
|
6. Organe |
a) |
Die Organe des Fanclubs sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand (1.und 2. Vorsitzender). |
|
|
7. Mitgliederversammlung |
a) |
Einmal im Monat findet eine Mitgliederversammlung statt. (Stammtisch zur Aufnahme neuer Mitglieder, Meinungen, Veränderungen, gegenseitiges Kennenlernen) |
b) |
Einmal im Jahr findet eine Hauptversammlung statt, welche die Aufgabe hat Beschlüsse zu fassen und jedes Jahr einen 1. und 2. Vorsitzenden und weitere Funktionsträger zu wählen. |
|
|
8. Amtsenthebung und Rücktritt |
a) |
Mitglieder des Vorstandes können jederzeit von sich aus und aus wichtigem Grund zurücktreten oder von der Mitgliederversammlung ihres Amtes enthoben werden. |
b) |
Im Fall der Amtsenthebung ist auf derselben Versammlung eine Ersatzwahl vorzunehmen. |
c) |
Tritt der Vorstand in seiner Gesamtheit zurück, muss unverzüglich eine außerordentliche Mitgliederversammlung zwecks Neuwahl einberufen werden. |
|