Satzung
1. Mitgliedschaft
Dem Fanclub kann jede natürliche Person ab 18 Jahren, die die Regeln des Fanclubs einhält, angehören.
2. Beendigung der Mitgliedschaft
a) Mitglieder die den Fanclub verlassen wollen, sind verpflichtet, sich beim Vorstand abzumelden (schriftlich oder mündlich)
b) Mitglieder, die vorsätzlich den Zwecken des Fanclubs zu wider handeln oder dem Fanclub durch ihr Verhalten Schaden zufügen, können ausgeschlossen werden.
c) Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand und die Mitgliederversammlung.
3. Zweck
a) Der Fanclub hat die Aufgabe, die Mannschaft des „LSC" (Bundesliga - Ringen) zu unterstützen. Insbesondere Unterstützung bei Heim- und Auswärtskämpfen sowie die Werbung und Traditionspflege für den Luckenwalder Ringkampfsport.
b) Der Fanclub richtet außerdem Veranstaltungen geselliger Art zur Förderung der Gemeinschaft aus (z.B. Organisation von Clubtreffen mit Sportlern, Fanturnieren und Feierlichkeiten).
c) Mittel des Fanclubs dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
d) Vorstand und Mitglieder des Fanclubs sind ehrenamtlich tätig.
4. Regeln
a) Die Mitglieder sind verpflichtet, den Fanclubzweck zu fördern und alles zu unterlassen, was den Fanclub schadet.
b) Ein unbedingt faires Auftreten aller Mitglieder ist Pflicht (kein Rassismus, Gewalt oder Rowdytum).
c) Der Fanclub darf nicht für politische Zwecke benutzt bzw. missbraucht werden.
5. Rechte
a) Die Mitglieder genießen alle Rechte, die sich aus dieser Satzung ergeben.
b) Jedes Mitglied hat Meinungs- und Mitbestimmungsrecht (Prinzip einfache Mehrheit).
c) Bei Beschlüssen müssen mindestens 50 % der Fanclubmitglieder anwesend sein
d) Die Mitglieder dürfen an allen Aktivitäten des Fanclubs teilnehmen.
6. Organe
a) Die Organe des Fanclubs sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand (1.und 2. Vorsitzender).
7. Mitgliederversammlung
a) Einmal im Monat findet eine Mitgliederversammlung statt. (Stammtisch zur Aufnahme neuer Mitglieder, Meinungen, Veränderungen, gegenseitiges Kennenlernen)
b) Einmal im Jahr findet eine Hauptversammlung statt, welche die Aufgabe hat Beschlüsse zu fassen und jedes Jahr einen 1. und 2. Vorsitzenden und weitere Funktionsträger zu wählen.
8. Amtsenthebung und Rücktritt
a) Mitglieder des Vorstandes können jederzeit von sich aus und aus wichtigem Grund zurücktreten oder von der Mitgliederversammlung ihres Amtes enthoben werden.
b) Im Fall der Amtsenthebung ist auf derselben Versammlung eine Ersatzwahl vorzunehmen.
c) Tritt der Vorstand in seiner Gesamtheit zurück, muss unverzüglich eine außerordentliche Mitgliederversammlung zwecks Neuwahl einberufen werden.
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