Luckenwalde. Drei Jahre nach der bisher einzigen deutschen Mannschaftsmeisterschaft für die Luckenwalder Ringer kann sich „Meistermacher“ Fred Hempel auf die Prämie freuen. Der ehemalige LSC-Cheftrainer zog dafür bis vor das Bundesverfassungsgericht (BGH) nach Karlsruhe. Die höchsten Richter Deutschlands bestätigten in dieser Woche die Rechtsauffassung des Trainers.
Versprochen ist versprochen – zumindest bei Meisterschaftsprämien im Sport. Denn diese müssen nach Ansicht der BGH-Richter keineswegs förmlich als Vertrag festgehalten werden, sondern sind auch gültig, wenn man sie buchstäblich zwischen Tür und Angel auslobt.
Laut Gesetz müssen zwar Schenkungsversprechen vom Notar beglaubigt werden. Titelprämien dagegen seien vielmehr ein Versprechen und ein „Leistungsanreiz“, befanden die Bundesrichter und verwiesen einen Rechtsstreit an das Landgericht in Potsdam zurück.
Nach dem Urteil und seiner erfolgreichen Klage gegen den eigenen Vereinschef dürfte Hempel eine späte Belohnung für die Meisterschaft seines Teams vor drei Jahren winken.
Vor dem Meisterschaftsfinale 2006, das die Luckenwalder Ringer gegen den SV Hallbergmoos gewannen, habe der LSC-Aufsichtsratsvorsitzende Reinhardt Töpel ihm 5000 Euro zugesagt, falls er in der Saison den Mannschaftstitel gewinne, behauptet der Ex-Coach. Der damalige Trainer zumindest hielt seinen Teil der Absprache ein, der Luckenwalder SC feierte die erste Meisterschaft eines Teams aus dem Osten. Sein ehemaliger Vereinschef weigerte sich aber, die Prämie zu zahlen.
Während der Ex-Trainer vor dem Amtsgericht noch erfolgreich gewesen war, hatte das Landgericht die Klage abgewiesen. Bei der Vereinbarung habe es sich um einen Schenkungsvertrag gehandelt und dieser sei ohne notarielle Beurkundung nicht wirksam, hieß es.
Der für das Recht der Schenkung zuständige BGH-Zivilsenat sah das nun anders: Die Zuwendung sei vielmehr eine Belohnung für besondere Bemühungen des Trainers. „Mit dem Versprechen der ,Meisterschaftsprämie’ sollte ein besonderer Leistungsanreiz für den Trainer geschaffen werden“, entschied das Bundesgericht. „Der Trainer sollte sich die Prämie ,verdienen’ können.“ Eine solche Vereinbarung unterliege keinen Formvorschriften, sondern könne auch mündlich getroffen werden.
„Ich selbst habe von dem BGH-Urteil aus der Zeitung erfahren“, erklärte Hempel gestern. Der 58-Jährige sieht seine Auffassung von den Karlsruher Richtern bestätigt. „Wenn wir nicht von unserem Recht überzeugt gewesen wären, dann wären wir nicht vor den Bundesgerichtshof gezogen“, erklärt Hempel.
Nicht geschlagen geben will sich dagegen der LSC-Aufsichtsratschef Töpel. „Bisher gibt es nur ein mündliches Urteil. Demnach wird die Klage ans Landgericht zurückverwiesen. Es muss neu verhandelt werden“, erklärte Töpel gestern Nachmittag kurz und bündig. |